Zur BA-Arbeit muss man sich spätestens im 7. Fachsemester erstmals anmelden. Andernfalls gilt die BA-Arbeit automatisch als einmal nicht bestanden. Die Anmeldung zur BA-Arbeit darf nur einmal wiederholt werden. Auch nach Abschluss der BA-Arbeit darf man weitere Modulprüfungen ablegen. Die Höchststudiendauer im BA-Studium beträgt 9 Semester.
Zur MA-Arbeit muss man sich spätestens im 5. Fachsemester erstmals anmelden. Andernfalls gilt die MA-Arbeit automatisch als einmal nicht bestanden. Die Anmeldung zur MA-Arbeit darf einmal wiederholt werden. Auch nach Abschluss der MA-Arbeit darf man weitere Modulprüfungen ablegen. Die Höchststudiendauer im MA-Studium beträgt 7 Semester.
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